Wer seinen Koffer packt, wird vielleicht auch auf folgende Frage stoßen: Was ist mit meinen Make-Up- und Kosmetik-Artikeln während des Fluges? Dürfen Schminke, Abschminktücher, Mascara & Co. mit ins Handgepäck? Wir klären auf.
Die positive Antwort lautet: Grundsätzlich ja. Mascara, Parfüm, Lippenstift & Co. dürfen mit ins Handgepäck unter einer Bedingung. Bei diesen flüssigen Make-Up und Schmink-Artikeln gilt jedoch die Flüssigkeits-Regelung.
Diese besagt: Alle Flüssigkeiten müssen in transparente, wieder verschließbare Kunststoff-Beutel verpackt sein, die maximal 100 ml fassen. Dann dürfen Sie die Artikel mit an Bord nehmen ins Handgepäck, sonst nicht.
Wesentlich freier ist die Regelung, was feste Kosmetik-Artikel betrifft. Puder oder fester Lippenstift darf in nicht limitierter Menge mit in die Kabine kommen. Unter diese Kategorie fällt auch der Labello – er darf ins Handgepäck.
-> Weiterlesen: Was darf mit ins Handgepäck?
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